Urteil gegen Gemeinde Pájara wegen Kita in Costa Calma ist rechtskräftig
Der Oberste Gerichtshof lässt die Kassationsbeschwerde der Gemeinde nicht zu und legt ihr “zum dritten Mal” die Prozesskosten auf. Die Eigentümergesellschaft will nun die Räumung des Gebäudes beantragen und kündigt eine Klage auf Ersatz der Schäden an, die ihr während fast zwanzig Jahren “illegaler Besetzung” entstanden seien.
Der Zivilsenat des Obersten Gerichtshofs hat die Kassationsbeschwerde der Gemeinde nicht zugelassen und das Urteil des Provinzgerichts Las Palmas zugunsten der Eigentümerin des Gebäudes, El Ombú Canario SL, für rechtskräftig erklärt.
Der Oberste Gerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass das erforderliche Interesse an einer höchstrichterlichen Klärung nicht dargelegt worden sei. Wie aus dem Beschluss vom 28. Oktober hervorgeht, der an diesem Freitag bekannt wurde, erfüllt keiner der fünf von der Gemeinde vorgebrachten Gründe die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überprüfung des Falls durch den Obersten Gerichtshof.
Laut Beschluss wollte die Gemeinde die Beweiswürdigung der Vorinstanzen infrage stellen. Der Gerichtshof erinnert daran, dass eine Kassationsbeschwerde keine dritte Instanz ist, in der der Sachverhalt erneut geprüft wird.
Wiederholt vor Gericht, ohne Eigentumsrecht nachzuweisen
Das Urteil des Provinzgerichts war zu dem Schluss gekommen, dass die Gemeinde keinen Rechtstitel nachweisen konnte, der die Nutzung des Gebäudes rechtmäßig erlaubt hätte.
Der Beschluss führt dazu die Vorgeschichte des Eigentums und die städtebaulichen Vorgänge an, die zur heutigen Situation geführt haben.
Konkret heißt es darin, der Bauträger habe der Gemeinde mit einer Urkunde vom 11. Juni 1998 das Gebiet D-5 übertragen, nicht aber C-8. Zu diesem gehört das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, um dessen Räumung es in dem Verfahren geht.
Der Oberste Gerichtshof hält außerdem fest, dass die heutige Eigentümerin das Gebäude bei einer außergerichtlichen Versteigerung erworben hatte, nachdem es zuvor mehreren Eigentümern gehört hatte. Anschließend ließ sie ihr Eigentumsrecht im Grundbuch eintragen.
Der Beschluss hebt auch hervor, dass die Gemeinde selbst Schritte unternommen hatte, die von den Gerichten als Anerkennung des Privateigentums gewertet wurden. Dazu zählt, dass sie ab 2003 von der früheren Eigentümerin CHM die Zahlung der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) verlangte. Außerdem ließ sie das Grundstück wegen Schulden des Unternehmens pfänden.
Zudem trat die Gemeinde im Insolvenzverfahren von CHM als Gläubiger auf und focht nicht an, dass das als Kindertagesstätte genutzte Gebäude in die zu liquidierenden Vermögenswerte aufgenommen wurde. Diese wurden später von El Ombú Canario SL erworben.
Eigentümerin will Räumung beantragen und Schadenersatz fordern
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kündigt die Eigentümergesellschaft weitere rechtliche Schritte an, um das Gebäude zurückzuerlangen und aus ihrer Sicht noch ausstehende Beträge einzufordern.
Wie einer ihrer Verantwortlichen gegenüber La Voz de Fuerteventura mitteilte, werde man als Nächstes beim Gericht die Räumung des Gebäudes beantragen. Anschließend wolle das Unternehmen auf Ersatz der Schäden klagen, die ihm während des Konflikts entstanden seien, der fast zwanzig Jahre andauerte.
Die Forderung umfasse nach Angaben des Unternehmens auch Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer IBI und den entsprechenden Zinsen.
Die Eigentümergesellschaft hebt hervor, dass der Gemeinde Pájara in drei Fällen die Prozesskosten auferlegt worden seien. Sie erklärt, die Gemeinde habe bisher keine davon bezahlt, und kündigt an, die Zahlung einzufordern.
Die neuen Schritte müssen vor Gericht verhandelt werden. Bei der Schadenersatzklage muss die Höhe der Forderung im entsprechenden Verfahren ermittelt werden, das nach Einschätzung des Unternehmens lange dauern wird.
Quelle: La Voz de Fuerteventura